Wer kann Mitglied werden?

 

  1. Volljährige Personen können Mitglied werden.
  2. Volljährige Ehepartner, Lebenspartner und Lebensgefährten können beitragsfrei Mitglied werden.
  3. Minderjährige oder volljährige im Haushalt lebende Kinder können nicht automatisch Mitglied werden.
  4. Die Mitgliedschaft ist nicht zwingend mit einem Wohnsitz in der Bauerschaft Kayhauserfeld verknüpft.
  5. Weitere Rechte und Pflichten entnehmen Sie der Satzung unter § 4-7.