Wer kann Mitglied werden?
- Volljährige Personen können Mitglied werden.
- Volljährige Ehepartner, Lebenspartner und Lebensgefährten können beitragsfrei Mitglied werden.
- Minderjährige oder volljährige im Haushalt lebende Kinder können nicht automatisch Mitglied werden.
- Die Mitgliedschaft ist nicht zwingend mit einem Wohnsitz in der Bauerschaft Kayhauserfeld verknüpft.
- Weitere Rechte und Pflichten entnehmen Sie der Satzung unter § 4-7.